Tempolimit gilt auch ohne Schnee
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 4.9.2014 (Az. 1 RBs 125/14) klargestellt, dass eine elektronisch gesteuerte Anzeige der Höchstgeschwindigkeit immer gilt – auch wenn es ein Zusatzschild "Schneeflocke" darunter gibt und es gar nicht schneit.