Tempolimit gilt auch ohne Schnee

SchneeschildDas Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 4.9.2014 (Az. 1 RBs 125/14) klargestellt, dass eine elektronisch gesteuerte Anzeige der Höchstgeschwindigkeit immer gilt – auch wenn es ein Zusatzschild "Schneeflocke" darunter gibt und es gar nicht schneit.

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