Nicht ans Steuer nach Glühwein, Grog und Punsch
Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass in der Vorweihnachtszeit in vielen Städten verstärkt kontrolliert wird. Wer nach einem Weihnachtsmarktbesuch mit 0,5 bis 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 Euro rechnen.
Glühwein, Grog und Punsch sind die Klassiker unter den Getränken auf den Weihnachtsmärkten. Der ADAC warnt davor, die Auswirkungen der Getränke auf die Fahrtüchtigkeit zu unterschätzen und rät den Besuchern, anstatt mit dem eigenen Auto mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Christkindlmarkt zu fahren. Der Führerschein ist nach Angaben des Clubs nicht erst bei einem Promillewert von 0,5 weg, sondern wird bei alkoholtypischen Fahrfehlern wie Schlangenlinienfahren bereits ab 0,3 Promille von der Polizei einkassiert.
Was tun nach einem Unfall?
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Wann es sich empfiehlt, die Polizei bei einem Unfall zu holen und was man nach einem Crash beachten muss, hat der ADAC zusammengestellt.
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Hitze verstärkt Unfallgefahr
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Der ADAC rät, der nachlassenden Konzentration bei Hitze vorzubeugen: Wichtig ist es, viel zu trinken, am besten bis zu drei Liter am Tag. Geeignet sind Wasser, Saftschorle oder Tee. Warnzeichen von zu geringer Flüssigkeitsaufnahme sind Kopfschmerzen und Schwindel, die umgehend zu einer verlängerten Trinkpause führen sollten.
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