Augen auf beim Öffnen der Autotür
Augen auf beim Öffnen der Autotür, auf dem Gehweg stehender Beifahrer stellt keine Warnung an den Fließverkehr dar
Eine Autofahrerin hatte ihren Wagen am rechten Fahrbahnrand geparkt. Ihr Beifahrer war bereits zur Gehwegseite hin ausgestiegen, als sie selbst die Fahrertür öffnete. In dem Moment kam von hinten ein weiteres Fahrzeug und fuhr in ihre geöffnete Tür. Der Vorbeifahrende forderte Schadenersatz.
Tempolimit gilt auch ohne Schnee
Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 4.9.2014 (Az. 1 RBs 125/14) klargestellt, dass eine elektronisch gesteuerte Anzeige der Höchstgeschwindigkeit immer gilt – auch wenn es ein Zusatzschild "Schneeflocke" darunter gibt und es gar nicht schneit.